Individuelle Beratung vor Ort: nah dran, digital und mit einer starken Gruppe für Ihren Erfolg

Die awicontaxGroup ist Ihr Partner für Steuern, Finanzplanung, Wirtschaftsberatung und Digitalisierung – speziell für den Mittelstand. An unseren Standorten deutschlandweit bieten wir maßgeschneiderte Beratung, um Unternehmen effizient und zukunftssicher aufzustellen.

Ihre Vorteile mit awicontax

Häufig gestellte Fragen zur awicontaxGroup

Ja, wir nehmen neue Mandanten auf. Unsere awicontax-Kanzleien sind am Wachsen und wir stellen regelmäßig neues Personal ein, damit eine adäquate Bearbeitung Ihres Mandats gewährleistet werden kann.

Nein, der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

Vor-Ort-Termine sind ebenso möglich wie Onlinetermine, diese können jedoch nicht so flexibel vergeben werden wie online Termine.

müssen uns lediglich die Kontaktdaten Ihres bisherigen Steuerberaters mitteilen. Anschließend übernehmen wir alles Weitere:
1. Kontaktaufnahme: Wir setzen uns unmittelbar mit Ihrem bisherigen Berater in Verbindung.
2. Daten‑ und Unterlagenübertrag: Wir fordern sämtliche berufsüblichen Dokumente (Stammdaten, Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen u. Ä.) an.
3. Vollmachten & Formalitäten: Sie unterzeichnen eine Vollmacht, damit wir bei den Finanzbehörden als neuer Vertreter auftreten können.
4. Nahtloser Übergang: Nach Eingang der Unterlagen führen wir Ihre Buchhaltung und Ihre laufenden Steuerangelegenheiten ohne Unterbrechung fort.
Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand – der gesamte Wechsel erfolgt für Sie praktisch „auf Knopfdruck“.

Grundsätzlich können Sie Ihren Steuerberatervertrag gemäß § 627 BGB jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern keine abweichenden Fristen im Vertrag vereinbart wurden. Dennoch empfiehlt es sich, Zeitpunkt und Anlass des Wechsels sorgfältig abzuwägen.
Typische Gründe für einen Wechsel
• Fehlende Proaktivität: Der Berater meldet sich nur, wenn Fristen anstehen, weist aber nicht frühzeitig auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hin.
• Keine ganzheitliche Unterstützung: Themen wie Strategie, Digitalisierung, Controlling oder Betriebswirtschaft bleiben unberührt.
• Schlechte Erreichbarkeit: Rückrufe dauern lange, E‑Mails bleiben unbeantwortet, persönliche Termine sind schwer zu bekommen.
• Wiederkehrende Nachzahlungen: Häufige Steuernachforderungen oder Verspätungszuschläge deuten auf unzureichende Beratung oder Fristenkontrolle hin.
• Veraltete Prozesse: Papierlastige Abläufe, keine digitalen Belege oder fehlende Schnittstellen zu Ihrer Buchhaltungs‑ bzw. ERP‑Software.

Optimaler Zeitpunkt
• Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres: Wechseln Sie vorzugsweise, wenn der Jahresabschluss sowie die dazugehörigen Steuererklärungen vollständig erledigt und abgerechnet sind. So vermeiden Sie, dass sowohl der alte als auch der neue Berater dieselbe Arbeit abrechnen.
• Vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres: Ein Start zu Jahres- oder Quartalsbeginn erleichtert dem neuen Berater die Übernahme Ihrer laufenden Buchführung und Lohnabrechnung.
• Bei größeren Umstrukturierungen: Wenn Änderungen wie eine Umfirmierung, Digitalisierungsoffensive oder Expansion anstehen, ist ein Wechsel meist reibungsloser, weil Daten und Prozesse ohnehin angepasst werden.

Tipp: Kündigen Sie erst, wenn der neue Steuerberater verbindlich zugesagt hat, ab wann er Ihre Mandats­betreuung übernimmt. So stellen Sie sicher, dass keine Frist oder Meldung „zwischen zwei Stühlen“ verloren geht.